NS-Zwangsarbeit

Zwangsarbeit bezeichnet eine unter Zwang bei persönlicher Unfreiheit und Strafandrohung verlangte Arbeitsleistung. Der Begriff „Zwangsarbeit“ wurde in der NS-Zeit nur selten, eher von oppositionellen Kräften verwendet, setzte sich aber nach 1945 als allgemeine Bezeichnung durch. Unter Zwangsarbeit im Nationalsozialismus versteht man insbesondere die Verschleppung und Ausbeutung von über 13 Millionen ausländischen KZ-Häftlingen, Kriegsgefangenen und „zivilen“ Arbeitskräften zur Arbeit nach Deutschland. Sie wurde organisiert von Fritz Sauckel als Generalbevollmächtigten für den Arbeitseinsatz. Auch in den von Deutschland besetzten Ländern herrschte in der Regel ein allgemeiner Arbeitszwang für die Zivilbevölkerung. Die NS-Zwangsarbeit war eine umfangreiche, durchorganisierte und rassistisch-brutale Form unfreier Arbeit. Davon abzugrenzen sind die Arbeitspflichten für die deutsche Bevölkerung (Reichsarbeitsdienst, Dienstverpflichtung, Landjahr), die unter völlig anderen Bedingungen stattfanden.