Genfer Konventionen
Die Genfer Konventionen sind zwischenstaatliche Abkommen mit Regeln für den Kriegsfall. Sie sind grundlegender Bestandteil des humanitären Völkerrechts. Die erste Genfer Konvention wurde 1864 unterzeichnet, die folgenden 1929 und 1949. Sie regeln unter anderem die humane Behandlung der Kriegsgefangenen. Während des Zweiten Weltkrieges missachtete das Deutsche Reich die Bestimmungen der Genfer Konventionen vor allem bei der Behandlung sowjetischer, aber auch polnischer, französischer und italienischer Kriegsgefangener. Auch der vom NS-Regime häufig praktizierte Einsatz der Kriegsgefangenen in der Rüstungsproduktion entsprach nicht dem Abkommen. Heute sind alle Staaten der Welt Unterzeichner der Genfer Konventionen. Trotzdem kommt es immer wieder zu Verstößen.