Konzentrationslager (KL/KZ)

Konzentrationslager wurden ab 1933 für die Inhaftierung und Absonderung von politischen Gegner*innen oder aus anderen Gründen unerwünschten Menschen angelegt. Zu den Gefangenen zählten neben den politischen Häftlingen Juden und Jüdinnen, Sinti*zze und Roma*nja, Homosexuelle, Zeugen Jehovas und Menschen, die die Nationalsozialist*innen als „Asoziale“ und „Kriminelle“ verfolgten. Während des Zweiten Weltkrieges wurden zahlreiche ausländische Intellektuelle, Geistliche und Widerstandspersonen in die KZ verschleppt. Die Lager wurden von der SS betrieben und unterstanden nicht der Justiz. Die Gefangenen, waren dem Terror der Bewacher*innen ohne rechtlichen Schutz völlig ausgeliefert, ihre Haftzeit blieb unbestimmt. Zahlreiche Gefangene starben an den katastrophalen Haftbedingungen oder wurden gezielt ermordet. Vor allem während des Krieges mussten KZ-Häftlinge auch Zwangsarbeit leisten. An die 24 Stammlager wurden nach und nach 1000 KZ-Außenlager als Arbeitsstandorte angegliedert. Die Internierten arbeiteten beispielsweise in der Rüstungsproduktion, für private Betriebe und in Untertage-Baustellen.