Nürnberger Kriegsverbrecherprozesse

Im Hauptkriegsverbrecherprozess (20. November 1945 bis 1. Oktober 1946) in Nürnberg verurteilten Richter des Internationalen Militärgerichtshofs der Alliierten die zentralen Verantwortlichen der NS-Verbrechen. Hitler, Goebbels, Himmler und Heydrich waren jedoch bereits tot. Von den 24 Angeklagten wurden zwölf zum Tode verurteilt und zehn hingerichtet. Einer der Hingerichteten war der Generalbevollmächtigte für den Arbeitseinsatz, Fritz Sauckel, der wegen der Verschleppung und Versklavung von Millionen Menschen verurteilt wurde, die als „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ bewertet wurden. Bis 1949 gab es in Nürnberg noch zwölf Nachfolgeprozesse gegen NS-Verbrecher, beispielsweise gegen Ärzte, Generäle, Einsatzgruppen, Juristen, Diplomaten, Rüstungsbetriebe. Die Nürnberger Prozesse gelten als Geburtsstunde des Völkerstrafrechts, da erstmals Individuen nach einem rechtsstaatlichen juristischen Verfahren auf der Grundlage des Völkerrechts verurteilt wurde. Die in Nürnberg erarbeiteten Grundsätze des Völkerrechts wurden später von der Generalversammlung der Vereinten Nationen anerkannt und bildeten die Basis für die Etablierung des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag, wo heutige Verbrechen gegen den Frieden oder die Menschheit behandelt werden.