Anwerbung/Anwerbeaktionen

Die massive Aufrüstung durch das NS-Regime führte zu einem zunehmenden Arbeitskräftebedarf im Deutschen Reich. Ab 1937 schloss die NS-Regierung deshalb Anwerbeabkommen mit Italien um Arbeitskräfte für die Landwirtschaft und Industrie ins Land zu holen. Mit der deutschen Besetzung der Tschechischen Republik sowie insbesondere mit Beginn des Zweiten Weltkriegs änderte sich das Vorgehen zur Beschaffung von Arbeitskräften. Zwar setzte das NS-Regime teilweise noch auf vermeintliche Freiwilligkeit und versprach den Arbeitskräften gute Bedingungen, doch gleichzeitig wurde die “Anwerbung” zunehmend von Zwangsmaßnahmen begleitet. So wurden etwa Bezugsscheine für Lebensmittel an die Meldung zum Arbeitsdienst geknüpft. Besonders skrupellos ging das NS-Regime in den besetzten osteuropäischen Gebieten vor. Im Dezember 1941 wurde durch den Reichsminister Rosenberg eine allgemeine Arbeitsdienstpflicht eingeführt, die als pseudorechtliche Grundlage der Verschleppungen diente. Um die ab 1942 durch den Generalbevollmächtigten geforderte und immer größere Anzahl an Arbeiter*innen bereitstellen zu können, wurden immer öfter gewaltsame Razzien durchgeführt.