„Arbeitsjuden”

Als „Arbeitsjuden“ bezeichneten die Nationalsozialisten zunächst jene Jüdinnen und Juden, die schon ab Ende 1938 im Deutschen Reich zur Zwangsarbeit herangezogen wurden. Der Begriff wurde später auch für die Personen verwendet, die in den Konzentrations- und Vernichtungslager nicht direkt ermordet, sondern als Arbeitskräfte ausgewählt und ausgebeutet wurden. Zu diesem Zweck richteten die Nationalsozialisten im Deutschen Reich und in den besetzten Gebieten eigene Zwangsarbeitslager für die jüdische Bevölkerung ein. Auch die in Ghettos gezwungenen Jüdinnen und Juden im Generalgouvernement wurden zur Zwangsarbeit außerhalb der Ghettos verpflichtet. Aufgrund der extremen Arbeitsbedingungen war die Todesrate unter den jüdischen Zwangsarbeitern besonders hoch. Viele wurde auch getötet, wenn sie vor Erschöpfung, Hunger und Krankheit nicht mehr arbeitsfähig waren. Zu den „Arbeitsjuden“ zählten auch die „Sonderkommandos“ in den KZ- und Vernichtungslagern, deren Aufgabe es war, die Kleider und Habseligkeiten der Ermordeten zu durchsuchen, und den Leichen Schmuck und Zahngold abzunehmen.