Besatzung
Zwischen 1938 und 1945 besetzte das NS-Regime zahlreiche Länder und Gebiete Europas. Diese wurden organisatorisch und administrativ unterschiedlich behandelt. Einige Teile (Österreich, das Sudetenland, Eupen-Malmedy, Danzig-Westpreußen, Wartheland, 1944 Flandern und Wallonien) wurden vollständig ins Reichsgebiet „eingegliedert“, andere „angegliedert“ (Protektorat Böhmen und Mähren) und manche bis zu einer geplanten Eingliederung unter eine deutsche „Zivilverwaltung” gestellt (Elsass, Lothringen, Luxemburg, Untersteiermark, Oberkrain). Manche Länder wurden von durch Hitler eingesetzte zivile „Reichskommissare“ (Niederlande, Norwegen, Ukraine und das das Baltikum und Weißruthenien umfassende Reichskommissariat Ostland) oder „Bevollmächtigte“ (Dänemark, Ungarn, Kroatien) verwaltet, andere Gebiete wiederum blieben unter militärischer Verwaltung durch die Wehrmacht (Nord- und Westfrankreich, Großteil der Sowjetunion). In wieder anderen Gebieten herrschten vom NS-Regime installierte Marionettenregierungen (Vichy-Frankreich, Slowakei, Kroatien, Montenegro, Serbien, Albanien, Ungarn, Repubblica Sociale Italiana). Die einheimische Bevölkerung wurde in der Regel früher oder später zur Arbeit gezwungen, teilweise ins Reichsgebiet verschleppt. In einigen Gebieten wurden auch Menschen vertrieben, um Deutsche anzusiedeln.