„Generalbevollmächtigter für den Arbeitseinsatz“
Mit ausbleibenden militärischen Erfolgen und dem erhöhten Bedarf an Arbeitskräften in der Rüstungsindustrie und Landwirtschaft weitete das NS-Regime ab 1942 die Verschleppung von Zwangsarbeiter*innen, insbesondere aus Osteuropa, massiv aus. Zugleich wurde das System der Zwangsarbeit weiter professionalisiert. Dazu wurde eine eigene Behörde geschaffen: der „Generalbevollmächtigte für den Arbeitseinsatz“ (GBA). An ihrer Spitze stand Fritz Sauckel, Gauleiter von Thüringen. Die Organisation unterstand Görings Vierjahresplanbehörde, die Mitarbeiter*innen des Reichsarbeitsministeriums arbeiteten dem GBA zu. Hier wurden unter anderem konkrete Vorgaben darüber erstellt, wie viele Arbeitskräfte aus den verschiedenen Regionen Europas ins Reich gebracht werden sollten. Sauckel gehörte zu einem der 24 Hauptangeklagten des Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozesses. Er wurde vom Internationalen Militärgerichtshof zum Tode verurteilt und hingerichtet.