Zwangsarbeiter*innenlager

Die zivilen Zwangsarbeiter*innen wurden zum großen Teil in Sammelunterkünften untergebracht, oft inmitten deutscher Städte und Dörfer. Dies konnten eigens errichtete Barackenlager sein, aber auch umfunktionierte Schulen, Turnhallen oder Gasthäuser. Mehr als 30.000 Sammelunterkünfte sind im gesamten Deutschen Reich nachgewiesen. Zum Teil befanden sich die Unterkünfte in unmittelbarer Nähe der Arbeitseinsatzorte, in Fabrikgebäuden oder Baracken auf den Firmengeländen. Um Arbeitskräfte zugeteilt zu bekommen, mussten Firmen und Unternehmen nicht nur ihren Bedarf angeben, sondern auch einen Unterkunftsplatz bereitstellen. Gerade größere Firmen errichteten eigene Lager. Die Lager wurden von der Deutschen Arbeitsfront (DAF) überwacht, die auch für die ideologische Überprüfung des Personals zuständig war. Die Unterbringung erfolgte nach Möglichkeit getrennt nach Nationalitäten. Unter „Gemeinschaftslagern“ verstand man Sammelunterkünfte für verschiedene Gruppen und Nationalitäten.